Fahrerunterweisung online – für Dienstwagen und Transporter

Wer im Auftrag des Betriebs fährt, muss vor der ersten Fahrt und danach mindestens einmal jährlich unterwiesen werden – im Außendienst, im Lieferdienst, in der Pflege oder im Handwerk. Den allgemeinen Teil A erledigen Ihre Fahrerinnen und Fahrer hier in ca. 20 Minuten am Handy oder PC, mit Lernerfolgskontrolle und Nachweis. Für Teil B gibt es einen persönlichen Laufzettel für Fahrzeugbesonderheiten und betriebliche Regeln.

4,99 €pro Fahrer · inkl. 19 % MwSt. · Mengenrabatt bis 50 %

Jetzt Unterweisung starten Sammelbuchung für mehrere
  • Teil A online mit Lernerfolgskontrolle
  • Teil B: persönlicher Laufzettel
  • Nach § 12 ArbSchG, § 12 BetrSichV, § 4 DGUV V1
  • Jährliche Erinnerung per E-Mail

Wer muss unterwiesen werden?

Alle Beschäftigten, die im Auftrag des Betriebs Fahrzeuge führen – egal ob täglich oder gelegentlich, mit Firmenwagen, Poolfahrzeug oder Transporter bis 3,5 t. Zum Beispiel:

  • Außendienst und Vertrieb
  • Lieferdienste und Kurierfahrer
  • Ambulante Pflege und soziale Dienste
  • Handwerk, Montage und Kundendienst
  • Hausmeister- und Reinigungsdienste
  • Fahrdienste und Mitarbeiter mit Poolfahrzeugen
  • Gastronomie-Lieferservice und Catering
  • Kommunen, Vereine und Einrichtungen mit Dienstfahrzeugen

Wann ist sie fällig?

  • Vor der ersten Dienstfahrt – also vor Aufnahme der Tätigkeit
  • Danach mindestens einmal jährlich (§ 12 Abs. 1 BetrSichV, § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1)
  • Bei neuem Fahrzeug oder geänderter Tätigkeit – z. B. erstmals Transporter oder Anhänger
  • Nach einem Unfall, Beinahe-Unfall oder Verstoß – anlassbezogen

Fahrzeuge selbstständig führen dürfen nur Beschäftigte, die mindestens 18 Jahre alt, geeignet, unterwiesen und vom Unternehmer dazu bestimmt sind (§ 35 DGUV Vorschrift 70). Verantwortlich ist der Arbeitgeber; die Kosten dürfen nicht den Beschäftigten auferlegt werden (§ 3 Abs. 3 ArbSchG).

Online-Unterweisung – was ist erlaubt?

Elektronische Unterweisungen sind zulässig, wenn die Inhalte verständlich vermittelt werden, eine Verständnisprüfung stattfindet, Rückfragen möglich sind und der arbeitsplatzbezogene Teil nicht fehlt. Deshalb ist die Fahrerunterweisung bei uns zweigeteilt:

Teil A – Onlinekurs

Verantwortung, Fahrtüchtigkeit, Abfahrtkontrolle, Ladung, sicheres Fahren, Ablenkung, Arbeits- und Lenkzeiten, Panne und Unfall – 8 Lerneinheiten mit 20 Fragen und Nachweis.

Teil B – Laufzettel

Führerscheinkontrolle, Beauftragung, Einweisung am konkreten Fahrzeug, betriebliche Regeln, Ablauf bei Mängeln, Panne und Unfall. Der Laufzettel wird aus ein paar Fragen zu Fahrzeug und Einsatz erstellt – vor Ort abhaken und gemeinsam unterschreiben.

Wo? Mit der Führungskraft am Fahrzeug

So funktioniert's

  1. Daten eingeben

    Name, Betrieb und E-Mail-Adresse für den Nachweis.

  2. Bezahlen

    4,99 € per PayPal oder Kreditkarte – oder mit dem Gutscheincode Ihres Betriebs.

  3. Teil A online

    8 kurze Lerneinheiten mit Fragen. Ab 80 % bestanden – Nachweis per E-Mail.

  4. Teil B am Fahrzeug

    Ein paar Fragen zu Fahrzeug und Einsatz – daraus entsteht der persönliche Laufzettel.

Jetzt Fahrerunterweisung erledigen

In ca. 20 Minuten fertig – Wiederholung bei Nichtbestehen kostenlos. Jährliche Erinnerung inklusive.

Unterweisung starten – 4,99 €

Kostenlose Vorlagen für Ihren Betrieb: Beauftragung, Führerscheinkontrolle, Abfahrtkontrolle & mehr.

Sammelbuchung: ein Code für Ihr ganzes Team

Wählen Sie die Anzahl der Fahrerinnen und Fahrer, bezahlen Sie einmal – und geben Sie den Gutscheincode weiter. Er gilt 12 Monate für die gebuchte Anzahl an Teilnahmen. Auf Ihrer Übersichtsseite sehen Sie jederzeit, wer bestanden hat, und können alle Nachweise abrufen.

TeilnehmerPreis je TeilnehmerErsparnis
1 – 44,99 €–
5 – 94,49 €−10 %
10 – 243,99 €−20 %
25 – 493,49 €−30 %
50 – 992,99 €−40 %
ab 1002,49 €−50 %

Sammelbuchung berechnen

Dienstfahrzeuge im Betrieb: Das brauchen Sie

Die wichtigsten Pflichten auf einen Blick – und wo Sie Unterstützung bekommen.

Fahrerunterweisung (Teil A + B)

Vor der ersten Fahrt und mindestens jährlich, dokumentiert.

Wo? Hier online + Laufzettel
Beauftragung der Fahrer

Schriftlich, nach § 35 DGUV Vorschrift 70.

Führerscheinkontrolle

Bei Übergabe und regelmäßig, empfohlen halbjährlich (§ 21 StVG).

Jährliche Fahrzeugprüfung durch Sachkundige

Zusätzlich zur HU (§ 57 DGUV Vorschrift 70).

Wo? Kfz-Werkstatt, Sachverständige
Abfahrtkontrolle

Durch die Fahrer vor jeder Schicht (§ 36 DGUV Vorschrift 70).

Prüfung elektrischer Betriebsmittel

Ladekabel für E-Fahrzeuge, Wallboxen und Werkzeuge im Fahrzeug regelmäßig prüfen (DGUV Vorschrift 3).

Wo? Elektrofachkraft; verwalten mit dguv-v3-software.de

Häufige Fragen

Wer muss eine Fahrerunterweisung machen?

Alle Beschäftigten, die im Auftrag des Betriebs ein Fahrzeug führen – zum Beispiel im Außendienst, im Lieferdienst, in der ambulanten Pflege, im Handwerk oder mit einem Poolfahrzeug. Auch wer nur gelegentlich dienstlich fährt.

Wie oft ist die Fahrerunterweisung Pflicht?

Vor der ersten Fahrt und danach mindestens einmal jährlich (§ 12 BetrSichV, § 4 DGUV Vorschrift 1) – zusätzlich bei einem neuen Fahrzeug, geänderter Tätigkeit oder nach einem Unfall.

Reicht die Online-Unterweisung allein aus?

Nein. Die Unterweisung muss auf Fahrzeug und Tätigkeit zugeschnitten sein und Rückfragen ermöglichen. Deshalb gibt es nach Teil A den persönlichen Laufzettel Teil B, mit dem Fahrer/in und Führungskraft das Fahrzeug und die betrieblichen Regeln vor Ort durchgehen und unterschreiben.

Was steht auf dem Nachweis?

Name, Betrieb, Anlass, Datum, Ergebnis, die behandelten Inhalte mit Rechtsgrundlagen, das Fälligkeitsdatum der nächsten Unterweisung und eine Nachweisnummer, die online geprüft werden kann.

Wie funktioniert die Sammelbuchung?

Sie wählen die Anzahl der Teilnehmer, bezahlen einmal und erhalten einen Gutscheincode mit dieser Anzahl an Teilnahmen, 12 Monate gültig. Ab 5 Teilnehmern gilt ein Mengenrabatt bis 50 %. Auf einer Übersichtsseite sehen Sie, wer schon teilgenommen hat.

Wer bezahlt die Unterweisung?

Der Arbeitgeber – Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen dürfen nicht den Beschäftigten auferlegt werden (§ 3 Abs. 3 ArbSchG). Die Rechnung stellen wir auf den Betrieb aus.

Wie viele Fragen muss man richtig beantworten?

Mindestens 80 % der 20 Fragen. Nach jeder Lerneinheit gibt es sofort die Erklärungen. Wer nicht besteht, wiederholt kostenlos.